Eine Warnweste ist nur bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen erforderlich und es gibt keine Vorschriften, die besagen, dass bei Motorrädern eine Mitnahme einer Warnweste verpflichtend ist. Dies gilt jedoch nicht für Motorräder mit Beiwagen, die als mehrspurige Fahrzeuge gelten.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit, kann jedoch eine Mitnahme einer solchen Weste, auch bei Motorrädern, speziell wenn das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Strassenstelle oder bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt, nur empfohlen werden.
Namentlich in Italien: Bei einer Panne auf der Autobahn und dem "Verlassen" des Fahrzeuges MUSS eine Warnweste getragen werden. Führt man jedoch keine mit, weil es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, steht man ganz schön dumm da. Da die I-
dies auch so sieht, wird prinzipiell ein "Nichtmitführen" gebüsst.
Ergo: Das kleine 5 Franken-Westli im Säckchen immer mitführen.
[Quelle TCS]